Allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB`s“
1. Geltungsbereich und Vertragsinhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von Max und Michi Garten-, Landschafts- und Poolbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Privat- und Gewerbekunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Dazu zählen insbesondere: Garten- und Landschaftsbau, Pflaster- und Erdarbeiten, Poolbau und -wartung, Pflegeleistungen, Winterdienst sowie Badsanierungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen sind freibleibend und 14 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
Sofern im Angebot keine ausdrückliche Preisgarantie vereinbart wurde, sind Preisänderungen durch unvorhersehbare Material-, Transport- oder Lohnkostensteigerungen zulässig, soweit sie den üblichen Rahmen nicht überschreiten.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3. Leistungserbringung, Genehmigungen und Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht, zuverlässig und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik aus. Witterungsbedingte Verzögerungen, Materialengpässe oder behördliche Auflagen verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
Genehmigungen:
Alle für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen oder behördlichen Zustimmungen (z. B. Bau-, Wasser-, Erd- oder Entsorgungsgenehmigungen) sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen.
Der Auftragnehmer prüft die Genehmigungspflicht nicht und übernimmt keine Haftung für das Fehlen oder die fehlerhafte Erteilung solcher Genehmigungen.
Mitwirkungspflichten:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten; 1. Strom, Wasser, Zufahrts- und Parkmöglichkeiten sowie sonstige notwendige Infrastruktur bereitzustellen; 2. die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn über objektspezifische Besonderheiten, Gefahrenstellen oder Auflagen zu informieren.
Erfolgt diese Einweisung oder Bereitstellung nicht, oder muss sie durch den Auftragnehmer übernommen werden, erfolgt dies gegen gesonderte Berechnung.
Erschwerungen oder Verzögerungen, die hieraus entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten, bei Teilabschnitten jeweils nach deren Beendigung.
Bei wiederkehrenden Leistungen gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 5 Werktagen schriftlich Mängel anzeigt.
Gewährleistung:
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
Ein Rücktritt ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und eine Nachbesserung endgültig verweigert oder unmöglich ist. Für Pflanzen, Naturmaterialien oder lebende Baustoffe wird keine Gewähr für das Anwachsen oder Überleben übernommen, sofern dies durch Witterung, Pflegefehler, Schädlingsbefall oder sonstige nicht vom Auftragnehmer beeinflussbare Umstände verursacht wird.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet.
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB).
6. Haftung und Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für; 1. Schäden durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Frost, Sturm, Hagel, Trockenheit oder andere Naturereignisse; 2. Schäden durch vom Auftraggeber gestellte Materialien, Geräte oder fehlerhafte Pläne; 3. Schäden, die durch Dritte, Tiere oder unbefugte Eingriffe entstehen; 4. Folgeschäden durch nicht rechtzeitig erkannte Mängel, wenn diese nicht gemeldet wurden; 5. Pflanzen- oder Bodenschäden, die durch Pflegeversäumnisse, Schädlingsbefall oder Düngungseinflüsse entstehen; 6. Schäden an Leitungen, Rohren oder sonstigen Einbauten, deren Lage dem Auftragnehmer nicht schriftlich bekannt war. Der Auftragnehmer haftet maximal bis zur Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssumme beträgt 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
7. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, Energieausfälle, Materialmangel oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Kündigung
Dienstleistungs- und Wartungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Für einmalige Werkleistungen gilt das gesetzliche Kündigungsrecht gemäß BGB.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung nach den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
10. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende abzuwerben oder zu beschäftigen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
12. Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand Rosenheim (Amtsgericht Rosenheim / Landgericht Traunstein). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Version 1.2
01.07.2025
Erstellt: Ofenmacher Michael
Freigegeben: Ofenmacher Michael
Menu
Kontakt
Max und Michi
Ulmenstraße 1
83101 Rohrdorf
Tel.: 0151 / 419 331 87
Fax: 08031 / 72664
Mail: info@maxundmichi.de